Unsere Spielregeln für Berater

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit und bitten um Beachtung unserer Spielregeln.

  1. Im Rahmen der gemeinsamen Akquisition eines Beratungsprojekts erhalten Sie Zugang zu unseren Kunden. Zum ersten Kennenlernen wird ein Telefontermin vereinbart. Bei Interesse des Kunden stellen wir Sie persönlich vor. Eine eigenständige Kontaktaufnahme von Ihnen zu unseren Kunden erfolgt nur in Abstimmung mit uns.
  2. Für die Dauer der gemeinsamen Akquisition halten Sie Ihr Angebot in dem Beratungsprojekt tätig zu werden, uneingeschränkt aufrecht. Sie werden dieses nur aus wichtigem Grund zurückziehen. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes informieren Sie uns umgehend.
  3. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit uns. Jegliche Zusammenarbeit zwischen Kunden, zu denen Sie über uns Zugang erhalten haben, unabhängig davon, ob direkt oder indirekt, bedarf unserer Zustimmung. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Identität des Kunden bis 24 Monate nach Abschluss eines Beratungsprojekts oder Beendigung der gemeinsamen Akquisition. Die gemeinsame Akquisition gilt als beendet, sofern zwischen Ihnen und uns über einen Zeitraum von einem Monat keine Kommunikation über das Beratungsprojekt mehr erfolgt.
  4. Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung von uns zu einer Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unseren Kunden, unabhängig davon, ob direkt oder indirekt, verpflichten Sie sich an uns  für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000,- (in Worten: zwanzigtausend) zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt davon unberührt.
  5. Alle projektbezogenen Informationen, die Sie von uns erhalten, behandeln Sie vertraulich. Zu diesen gehört auch die Höhe der zwischen Ihnen und uns vereinbarten Vergütung.
  6. Wir erstatten keine Reise- und Übernachtungskosten oder sonstige Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der Akquisition vor Vertragsabschluss entstehen.
  7. Die Spielregeln können Sie nach Beendigung der gemeinsamen Akquisition unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.
  8. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.

Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit!

Ihr GiVE-Team

 
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